GEBE
STREBEL
THERMOSTROM
GermanEnglish

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingung

1.    Allgemeines
Zufriedenheit unserer Kunden ist unser erstes Ziel. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn bei allen unseren Lieferungen Regeln eingehalten werden, welche eine reibungslose Auftragsabwicklung ermöglichen. Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten daher in unserem Geschäftsverkehr mit allen Vertragspartnern für alle mit uns abgeschlossenen Verträge als Vertragsbestandteil. Allfällige von uns in Rundschreiben (oder Offerten) bekannt gegebene Sonderkonditionen gelten als zusätzlich zu unseren AGB vereinbart. Zusatzvereinbarungen zu diesen AGB sind ausschließlich in schriftlicher Form zulässig und gelten unsere AGB auch in diesem Fall jedenfalls subsidiär.
Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn ein ausdrücklicher Widerspruch von unserer Seite nicht erfolgt. Wir beliefern nur fachlich kompetente Gewerbetreibende. Unsere Lieferungen erfolgen lediglich für von unseren Kunden selbst auszuführende Anlagen. Abbildungen, Maß und Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Preislisten und Prospekten sind Richtwerte. An offensichtliche Irrtümer, Schreib und Rechenfehler sind wir nicht gebunden. Angebote und Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter sind jedenfalls unverbindlich und bedürfen für ihre Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch unseren Verkaufsinnendienst.

2.    Aufträge
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns das Recht vor, Aufträge (Bestellungen) abzulehnen. Die Auftragsannahme erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche Ausführung durch uns. Bis dahin bleibt der Kunde an seinen Auftrag gebunden, es sei denn, er fordert schriftlich eine Auftragsbestätigung an und wir kommen dem nicht binnen schriftlich gesetzter Frist von zumindest 8 Tagen nach.
Änderungen von Aufträgen (Bestellungen) können nur in besonderen Ausnahmefällen - und zwar schriftlich und einvernehmlich vorgenommen werden.

3.    Preise
Die von uns genannten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Maßgeblich sind unsere am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise. Bei einem uns unterlaufenen, eindeutig nachvollziehbaren Preisirrtum gilt der bei richtiger Berechnung gültige Preis als vereinbart.

4.    Lieferung und Versand
Unsere Lieferungen erfolgen wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde ab Werk (EXW, Incoterms 2000). Die Transportkosten sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden. Versandwünsche unserer Kunden halten wir im Rahmen des Möglichen ein. Da in unseren Preisen weder Transportrisiko noch Versicherungsprämien enthalten sind, erfolgt der Abschluss einer Versicherung nur auf ausdrückliches Verlangen unserer Kunden auf deren Kosten.
Unverkleidete Kesselblöcke oder -glieder und andere Gussprodukte sowie teilweise Zubehör werden unverpackt geliefert.
Lackierte Kesselverkleidungen sowie fertig verkleidete Kessel werden verpackt geliefert. Die Verpackung solcher Ware darf zur Vermeidung von Beschädigungen erst nach durchgeführter Montage entfernt werden. Der Versand von Ersatzteilen erfolgt unfrei und ausschließlich gegen Nachnahme.
Für Embalagen, insbesondere Euro-Paletten, stellen wir grundsätzlich einen Einsatz in Rechnung, der bei Rücklieferung derselben wieder gutgeschrieben wird. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen, auch Teillieferungen (Teilleistungen) zu erbringen und können für einen daraus resultierenden Nachteil beim Kunden nicht in Anspruch genommen werden. Die Fälligkeit des Entgelts für Teillieferungen (Teilleistungen) tritt unabhängig davon ein, ob noch andere Teillieferungen (Teilleistungen) unausgeführt sind. Lieferungen gelten als erfüllt, wenn die Ware einem Transportunternehmen zur Beförderung übergeben bzw. wir unserem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Ware auch dann zu übernehmen, wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen sollte. Wird die Annahme dennoch verweigert, sind die dadurch entstandenen Kosten, unabhängig von der Tatsache, ob Mängel festgestellt werden, vom Kunden zu tragen. Für einen dem Kunden zuzurechnenden Annahmeverzug unserer Lieferungen (Leistungen) uns entstandenen Schaden hat uns dieser zu entschädigen.

5.    Beanstandungen
Etwaige Beschädigungen der gelieferten Ware sind sofort bei Übernahme vom Frachtführer auf den Versanddokumenten zu bestätigen. Ansonsten können spätere Reklamationen nicht anerkannt werden.
Ebenso sind Beanstandungen wegen allenfalls fehlender Teile oder Abweichungen zwischen tatsächlich gelieferter Warenmenge gegenüber den Angaben in den Versanddokumenten sofort bestätigen zu lassen und uns umgehend mitzuteilen, da unsere Fakturen aufgrund der in den Versanddokumenten verzeichneten Warenlisten erstellt werden. Mängelrügen welcher Art auch immer berechtigen jedenfalls nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.

6.    Zahlungen
Es liegt im Interesse eines jeden Kunden, unsere Rechnungen bei Fälligkeit, das ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sofern der Kunde andere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt hat, sind die neuen Rechnungen sofort bei Erhalt fällig. Ein unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, jedoch mindestens 12%, zu verrechnen. Im Falle eines Zahlungsverzuges oder einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation des Kunden, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages sowie die Ausführung anderer, etwa noch vorliegender Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen oder abzulehnen. Wir sind jederzeit berechtigt, vor Absendung oder Übergabe von Waren oder der Erbringung von Wartungs- oder Serviceleistungen auf Vorauszahlung zu bestehen und behalten uns vor, Waren bzw. Leistungen gegebenenfalls erst nach Erhalt einer Anzahlung bzw. Vorauszahlung oder Erlag einer Sicherheit auszuliefern bzw. zu erbringen. Wir sind nicht verpflichtet, fällige Forderungen vor Klagführung einzumahnen. Für jeden wegen überfälliger Salden versendeten Brief sind wir berechtigt, einen Spesenbetrag von EURO 10,- zuzüglich MwSt. zu verrechnen. Der Brief gilt als Belastungsnote. Im Falle einer Klagseinbringung sind wir berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten - insbesondere die Kosten für die Befassung eines Gläubigerschutzverbandes mit der Forderungseintreibung - als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren. Wir sind nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel statt Barzahlung entgegenzunehmen. Sollten wir sie dennoch einmal annehmen, werden diese jedoch nur zahlungshalber entgegengenommen. Als Zeitpunkt des Zahlungseinganges gilt diesfalls das Wertstellungsdatum (Valutadatum) durch die Bank. Kosten des Geldverkehrs (Spesen, Zinsen) sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen allfälliger Gegenansprüche berechtigt, es sei denn, wir stimmen einer solchen ausdrücklich und schriftlich zu. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, von unseren in Rechnung gestellten Forderungen Haftrücklässe oder ähnliches einzubehalten. Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Kunden uns gegenüber fällig, auch wenn ein derartiger Terminverlust im Einzelfall - etwa bei einer Ratenbewilligung - nicht vereinbart worden ist.

7.
In "Allgemeinen Geschäfts- u. Einkaufsbedingungen" unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen sind unbeachtlich.

8.    Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz
Wir sind bei von uns nach österreichischem Recht zu vertretenden Mängeln berechtigt, nach unserer freien und alleinigen Wahl entweder eine Verbesserung der Ware vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängelrügen sind für uns unbeachtlich, wenn der Kunde oder Dritte an der gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Vorkehrungen selbständig und ohne unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung vorgenommen haben. Wandlung oder Preisminderung kann der Käufer auf keinen Fall geltend machen.
Sachgemäße Montage, Behandlung und sachgemäßen Betrieb vorausgesetzt, leisten wir gewähr für die einwandfreie Ausführung von uns gelieferter Waren.
Sollten innerhalb dieser Zeiträume Material? oder Fabrikationsfehler auftreten, so hat der Kunde Ersatzansprüche unter genauer Angabe des Fehlers sowie der Auftragsnummer und des Lieferdatums sofort geltend zu machen.
Sollten während der Gewährleistungszeit ohne unser schriftliches Einverständnis Änderungen oder Ausbesserungen an von uns gelieferten Waren durchgeführt werden, ist jegliche Gewährleistung für Mängel unsererseits ausgeschlossen. Bei Anfertigung von Waren auf Wunsch, nach Zeichnung, nach technischen Angaben,nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung des Kunden, ist jede Gewährleistung für die Funktion der Teile ausgeschlossen. Wir leisten lediglich Gewähr für einwandfreie Herstellung und Materialqualität. Unsere gesetzliche Gewährleistungspflicht erlischt, wenn
a)Schäden durch übermäßige Beanspruchung, insbesondere überhöhten Betriebsdruck, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder schädliche chemische oder elektrische Einflüsse usw. auftreten.
b)lnstandsetzungsarbeiten oder anderweitige Manipulation von Personen ohne unseren schriftlichen Auftrag durchgeführt werden.
c)uns der Kunde oder der Benutzer nicht die notwendige und angemessene Zeit und Gelegenheit für Reparatur oder Austausch gewährt.
d)der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen sein sollte, sich somit in Zahlungsverzug befindet.
Im Falle eintretender Schadensfälle welcher Art auch immer haften wir nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden wird ausgeschlossen.

9.    Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen einschließlich Zinsen und anfälliger Kosten getilgt hat.
Unsere Kunden können über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen, nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verfügen. Diese Waren dürfen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Für den Fall, dass der Kunde eine noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache verkauft, tritt der Kunde schon jetzt die daraus resultierende allfällige Kaufpreisforderung an uns ab. Vereinbarungswidrige Verfügungen verpflichten zu Schadenersatz.

10.    Liefertermin (Leistungstermin)
Wir haben alle Maßnahmen getroffen, um den Terminwünschen unserer Kunden nach Möglichkeit entsprechen zu können. Dennoch können wir keine Garantie für die Einhaltung von Lieferterminen (Leistungsterminen) übernehmen. Unsere Lieferzeitangaben (Leistungszeitangaben) sind daher nur als Annäherungswerte zu betrachten. Die Geltendmachung allfälliger Ansprüche wegen Überschreitung von Lieferzeiten oder Nichteinhaltung von Terminen gegen uns wird ausgeschlossen. Unsere Kunden haben im beiderseitigen Interesse, Ihre Aufträge möglichst frühzeitig allenfalls in Form von Rahmenaufträgen zu erteilen, da hierdurch die Einhaltung von Terminwünschen erleichtert wird. Für Ausfälle, die durch Streik, Aussperrung, durch unsere Vorlieferanten oder durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden, haften wir nicht. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme durch uns, jedoch nicht, bevor sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Einzelheiten restlos geklärt sind. Als Lieferung gilt unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft bzw. die Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen. Unterlässt es der Kunde nach Bekanntgabe der Versandbereitschaft, innerhalb von vier Wochen über die Ware zu verfügen, steht uns das Recht zu, im Bedarfsfall darüber anderweitig zu disponieren. Für uns durch einen Annahmeverzug des Kunden oder die Nichteinhaltung von Terminen entstandenen Schaden haftet der Kunde.

11.    Bestellung und Abruf
Wir bitten, bei Sukzessivlieferungen die Abrufe unter Bedachtnahme auf unsere Lieferfrist vorzunehmen. Bei nicht zeitgerechtem Abruf sind wir berechtigt, das nicht abgerufene Volumen in Rechnung zu stellen oder hinsichtlich dieses Teiles vom Vertrag zurückzutreten.

12.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Erfüllungsort für unsere Lieferungen gilt die Versandstelle, für Zahlungen Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Uncitral-Kaurrechtes, BGBI. 1988/96.

Stand: 1.November 2011