Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Zufriedenheit unserer Kunden ist unser erstes Ziel. Dieses Ziel kann nur
erreicht werden, wenn bei allen unseren Lieferungen Regeln eingehalten
werden, welche eine reibungslose Auftragsabwicklung ermöglichen.
Unsere vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten
daher in unserem Geschäftsverkehr mit allen Vertragspartnern für
alle mit uns abgeschlossenen Verträge als Vertragsbestandteil. Allfällige
von uns in Rundschreiben (oder Offerten) bekannt gegebene Sonderkonditionen
gelten als zusätzlich zu unseren AGB vereinbart. Zusatzvereinbarungen
zu diesen AGB sind ausschließlich in schriftlicher Form zulässig
und gelten unsere AGB auch in diesem Fall jedenfalls subsidiär.
Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Käufers sind
für uns unverbindlich, auch wenn ein ausdrücklicher Widerspruch
von unserer Seite nicht erfolgt. Wir beliefern nur fachlich kompetente
Gewerbetreibende. Unsere Lieferungen erfolgen lediglich für von unseren
Kunden selbst auszuführende Anlagen. Abbildungen, Maß- und
Gewichtsangaben in unseren Katalogen, Preislisten und Prospekten sind
Richtwerte. An offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler
sind wir nicht gebunden. Angebote und Zusagen unserer Außendienstmitarbeiter
sind jedenfalls unverbindlich und bedürfen für ihre Wirksamkeit
einer schriftlichen Bestätigung durch unseren Verkaufsinnendienst.
2. Aufträge
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Wir behalten uns
das Recht vor, Aufträge (Bestellungen) abzulehnen. Die Auftragsannahme
erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die tatsächliche
Ausführung durch uns. Bis dahin bleibt der Kunde an seinen Auftrag
gebunden, es sei denn, er fordert schriftlich eine Auftragsbestätigung
an und wir kommen dem nicht binnen schriftlich gesetzter Frist von zumindest
8 Tagen nach.
Änderungen von Aufträgen (Bestellungen) können nur in besonderen
Ausnahmefällen - und zwar schriftlich und einvernehmlich - vorgenommen
werden.
3. Preise
Die von uns genannten Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Maßgeblich sind unsere am Tag der Lieferung geltenden Listenpreise.
Bei einem uns unterlaufenen, eindeutig nachvollziehbaren Preisirrtum gilt
der bei richtiger Berechnung gültige Preis als vereinbart.
4. Lieferung und Versand
Unsere Lieferungen erfolgen - wenn nicht ausdrücklich etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde - ab Werk (EXW, Incoterms 2000). Die Transportkosten
sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen. Der Transport erfolgt auf
Gefahr des Kunden. Versandwünsche unserer Kunden halten wir im Rahmen
des Möglichen ein. Da in unseren Preisen weder Transportrisiko noch
Versicherungsprämien enthalten sind, erfolgt der Abschluss einer
Versicherung nur auf ausdrückliches Verlangen unserer Kunden auf
deren Kosten.
Unverkleidete Kesselblöcke oder -glieder und andere Gussprodukte
sowie teilweise Zubehör werden unverpackt geliefert.
Lackierte Kesselverkleidungen sowie fertig verkleidete Kessel werden verpackt
geliefert. Die Verpackung solcher Ware darf zur Vermeidung von Beschädigungen
erst nach durchgeführter Montage entfernt werden. Der Versand von
Ersatzteilen erfolgt unfrei und ausschließlich gegen Nachnahme.
Für Embalagen, insbesondere Euro-Paletten, stellen wir grundsätzlich
einen Einsatz in Rechnung, der bei Rücklieferung derselben wieder
gutgeschrieben wird. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen,
auch Teillieferungen (Teilleistungen) zu erbringen und können für
einen daraus resultierenden Nachteil beim Kunden nicht in Anspruch genommen
werden. Die Fälligkeit des Entgelts für Teillieferungen (Teilleistungen)
tritt unabhängig davon ein, ob noch andere Teillieferungen (Teilleistungen)
unausgeführt sind. Lieferungen gelten als erfüllt, wenn die
Ware einem Transportunternehmen zur Beförderung übergeben bzw.
wir unserem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Der Kunde
ist verpflichtet, gelieferte Ware auch dann zu übernehmen, wenn sie
unwesentliche Mängel aufweisen sollte. Wird die Annahme dennoch verweigert,
sind die dadurch entstandenen Kosten, unabhängig von der Tatsache,
ob Mängel festgestellt werden, vom Kunden zu tragen. Für einen
dem Kunden zuzurechnenden Annahmeverzug unserer Lieferungen (Leistungen)
uns entstandenen Schaden hat uns dieser zu entschädigen.
5. Beanstandungen
Etwaige Beschädigungen der gelieferten Ware sind sofort bei Übernahme
vom Frachtführer auf den Versanddokumenten zu bestätigen. Ansonsten
können spätere Reklamationen nicht anerkannt werden.
Ebenso sind Beanstandungen wegen allenfalls fehlender Teile oder Abweichungen
zwischen tatsächlich gelieferter Warenmenge gegenüber den Angaben
in den Versanddokumenten sofort bestätigen zu lassen und uns umgehend
mitzuteilen, da unsere Fakturen aufgrund der in den Versanddokumenten
verzeichneten Warenlisten erstellt werden. Mängelrügen welcher
Art auch immer berechtigen jedenfalls nicht zur teilweisen oder gänzlichen
Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.
6. Zahlungen
Es liegt im Interesse eines jeden Kunden, unsere Rechnungen bei Fälligkeit,
das ist innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Sofern der
Kunde andere fällige Rechnungen noch nicht bezahlt hat, sind die
neuen Rechnungen sofort bei Erhalt fällig. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz,
jedoch mindestens 12%, zu verrechnen. Im Falle eines Zahlungsverzuges
oder einer wesentlichen Verschlechterung der finanziellen Situation des
Kunden, insbesondere im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages sowie die Ausführung
anderer, etwa noch vorliegender Aufträge ganz oder teilweise auszusetzen
oder abzulehnen. Wir sind jederzeit berechtigt, vor Absendung oder Übergabe
von Waren oder der Erbringung von Wartungs- oder Serviceleistungen auf
Vorauszahlung zu bestehen und behalten uns vor, Waren bzw. Leistungen
gegebenenfalls erst nach Erhalt einer Anzahlung bzw. Vorauszahlung oder
Erlag einer Sicherheit auszuliefern bzw. zu erbringen. Wir sind nicht
verpflichtet, fällige Forderungen vor Klagführung einzumahnen.
Für jeden wegen überfälliger Salden versendeten Brief sind
wir berechtigt, einen Spesenbetrag von EURO 10,- zuzüglich MwSt.
zu verrechnen. Der Brief gilt als Belastungsnote. Im Falle einer Klagseinbringung
sind wir berechtigt, sowohl vorprozessuale Kosten - insbesondere die Kosten
für die Befassung eines Gläubigerschutzverbandes mit der Forderungseintreibung
- als auch Verzugszinsen in die Forderung zu inkludieren. Wir sind nicht
verpflichtet, Schecks oder Wechsel statt Barzahlung entgegenzunehmen.
Sollten wir sie dennoch einmal annehmen, werden diese jedoch nur zahlungshalber
entgegengenommen. Als Zeitpunkt des Zahlungseinganges gilt diesfalls das
Wertstellungsdatum (Valutadatum) durch die Bank. Kosten des Geldverkehrs
(Spesen, Zinsen) sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung
oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen allfälliger Gegenansprüche
berechtigt, es sei denn, wir stimmen einer solchen ausdrücklich und
schriftlich zu. Der Kunde ist keinesfalls berechtigt, von unseren in Rechnung
gestellten Forderungen Haftrücklässe oder ähnliches einzubehalten.
Auch bei nur teilweisem Zahlungsverzug werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen
des Kunden uns gegenüber fällig, auch wenn ein derartiger Terminverlust
im Einzelfall - etwa bei einer Ratenbewilligung - nicht vereinbart worden
ist.
7.
In "Allgemeinen Geschäfts- u. Einkaufsbedingungen" unserer
Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession
von Forderungen betreffenden Vertragsbedingungen sind unbeachtlich.
8. Mängelrügen,
Garantien und Schadenersatz
Wir sind bei von uns nach österreichischem Recht zu vertretenden
Mängeln berechtigt, nach unserer freien und alleinigen Wahl entweder
eine Verbesserung der Ware vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Mängelrügen
sind für uns unbeachtlich, wenn der Kunde oder Dritte an der gelieferten
Ware Reparaturen oder sonstige Vorkehrungen selbständig und ohne
unsere vorherige ausdrückliche und schriftliche Zustimmung vorgenommen
haben. Wandlung oder Preisminderung kann der Käufer auf keinen Fall
geltend machen.
Sachgemäße Montage, Behandlung und sachgemäßen Betrieb
vorausgesetzt, garantieren wir für die einwandfreie Ausführung
von uns gelieferter Waren. Die Gewährleistungszeit beträgt für
die Dichtheit des Kesselblocks, welche aufgrund vom Kunden nachzuweisenden
Material- oder Herstellungsfehlern nicht mehr gegeben ist, fünf Jahre
ab Lieferung.
Sollten innerhalb dieser Zeiträume Material- oder Fabrikationsfehler
auftreten, so hat der Kunde Ersatzansprüche unter genauer Angabe
des Fehlers sowie der Auftragsnummer und des Lieferdatums sofort geltend
zu machen.
Sollten während der Garantiezeit ohne unser schriftliches Einverständnis
Änderungen oder Ausbesserungen an von uns gelieferten Waren durchgeführt
werden, ist jegliche Gewährleistung für Mängel unsererseits
ausgeschlossen. Bei Anfertigung von Waren auf Wunsch, nach Zeichnung,
nach technischen Angaben, nach beigestellten Modellen oder nach Beschreibung
des Kunden, ist jede Gewährleistung für die Funktion der Teile
ausgeschlossen. Wir leisten lediglich Gewähr für einwandfreie
Herstellung und Materialqualität. Unsere gesetzliche Gewährleistungspflicht
und Garantiezusage erlöschen, wenn
a)Schäden durch übermäßige Beanspruchung, insbesondere
überhöhten Betriebsdruck, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder schädliche
chemische oder elektrische Einflüsse usw. auftreten.
b)lnstandsetzungsarbeiten oder anderweitige Manipulation von Personen
ohne unseren schriftlichen Auftrag durchgeführt werden.
c)uns der Kunde oder der Benutzer nicht die notwendige und angemessene
Zeit und Gelegenheit für Reparatur oder Austausch gewährt.
d)der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nachgekommen
sein sollte, sich somit in Zahlungsverzug befindet.
Eine über vorstehende Garantie hinausgehende Gewährleistung
wird ausgeschlossen. Im Falle eintretender Schadensfälle welcher
Art auch immer haften wir nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz. Die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden
wird ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises
unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen
einschließlich Zinsen und anfälliger Kosten getilgt hat.
Unsere Kunden können über Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt
stehen, nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs verfügen.
Diese Waren dürfen vor Erfüllung unserer Ansprüche weder
verpfändet noch zur Sicherung übereignet werden. Für den
Fall, dass der Kunde eine noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Sache
verkauft, tritt der Kunde schon jetzt die daraus resultierende allfällige
Kaufpreisforderung an uns ab. Vereinbarungswidrige Verfügungen verpflichten
zu Schadenersatz.
10. Liefertermin (Leistungstermin)
Wir haben alle Maßnahmen getroffen, um den Terminwünschen unserer
Kunden nach Möglichkeit entsprechen zu können. Dennoch können
wir keine Garantie für die Einhaltung von Lieferterminen (Leistungsterminen)
übernehmen. Unsere Lieferzeitangaben (Leistungszeitangaben) sind
daher nur als Annäherungswerte zu betrachten. Die Geltendmachung
allfälliger Ansprüche wegen Überschreitung von Lieferzeiten
oder Nichteinhaltung von Terminen gegen uns wird ausgeschlossen. Unsere
Kunden haben im beiderseitigen Interesse, Ihre Aufträge möglichst
frühzeitig allenfalls in Form von Rahmenaufträgen zu erteilen,
da hierdurch die Einhaltung von Terminwünschen erleichtert wird.
Für Ausfälle, die durch Streik, Aussperrung, durch unsere Vorlieferanten
oder durch Fälle höherer Gewalt verursacht werden, haften wir
nicht. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsannahme durch uns,
jedoch nicht, bevor sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende
Einzelheiten restlos geklärt sind. Als Lieferung gilt unsere Mitteilung
über die Versandbereitschaft bzw. die Übergabe der Ware an ein
Transportunternehmen. Unterlässt es der Kunde nach Bekanntgabe der
Versandbereitschaft, innerhalb von vier Wochen über die Ware zu verfügen,
steht uns das Recht zu, im Bedarfsfall darüber anderweitig zu disponieren.
Für uns durch einen Annahmeverzug des Kunden oder die Nichteinhaltung
von Terminen entstandenen Schaden haftet der Kunde.
11. Bestellung und
Abruf
Wir bitten, bei Sukzessivlieferungen die Abrufe unter Bedachtnahme auf
unsere Lieferfrist vorzunehmen. Bei nicht zeitgerechtem Abruf sind wir
berechtigt, das nicht abgerufene Volumen in Rechnung zu stellen oder hinsichtlich
dieses Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
12. Erfüllungsort,
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Als Erfüllungsort für unsere Lieferungen gilt die Versandstelle,
für Zahlungen Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wr.
Neustadt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Uncitral-Kaurrechtes,
BGBI. 1988/96.
Stand: 1.Juli 2004
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